
Liebste Freunde des geschriebenen Wortes,
Vor wenigen Tagen hat das EU-Parlament mit einer (recht) knappen Mehrheit für die neue Urheberrechtsreform gestimmt, die auch der berüchtigte Artikel 13 (jetzt „Artikel 17“) enthält – der Klarheit zu Liebe schimpfe ich den hier hauptsächlich besprochenen Artikel 17 einfach weiter Artikel 13. Damit alle wissen, worum es geht.
Wenn ihr in den letzten Monaten nicht gerade unter einem Stein ohne W-Lan-Zugang gelebt habt, seid ihr sicherlich über zahlreiche Aussagen wie „Artikel 13 ruiniert das Internet“ und ähnliches gestolpert. Aber was steht überhaupt in dieser ominösen Urheberrechtsreform und was kann der Artikel 13 für Buchblogger*innen bedeuten? Diesen Fragen versuche ich heute auf den Grund zu gehen – doch seid gewarnt: Ich bin keine Juristin und alles was nun folgt, ist das Ergebnis meiner Recherche und unterliegt meiner Interpretation der von mir zusammengetragenen Informationen.

Die Urheberrechtsreform heißt eigentlich „Directive of the European Parliament and of the Council on copyright in the Digital Single Market“ (dt. etwa „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“) und ist erstmal nichts schlechtes, sondern eigentlich schon längst überfällig – denn das bisherige Urheberrecht ist nicht mehr zeitgemäß.
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